Urlaub stellt in der Regel kein Hindernis dar, muss allerdings rechtzeitig angemeldet werden und darf erst frühestens 2 Wochen nach Antritt des Programms stattfinden.
Beachten Sie also, dass Sie in den ersten 2 Wochen nach Antritt des Programms keinen Urlaub anmelden können UND dass Abwesenheit durch Urlaub unverzüglich, mindestens jedoch 1 Woche vorher, anzumelden ist.