Digitale Muster ab 01.07.2017 möglich

Laborüberweisungen (Muster 10) und Laboranforderung (Muster 10A) können ab dem 01. Juli 2017 erstmals als digitalisierte PDF-Vordrucke verwendet und an das Labor über eine gesicherte Verbindung übermittelt werden.
Die Anlage 2b zum Bundesmantelvertrag regelt die Verwendung digitaler Muster in der vertragsärztlichen Versorgung.

Die KBV und die Kassen haben sich darauf verständigt, dass ab dem 01.07.2017 Laboraufträge als elektronische Vordrucke von der Arztpraxis an das Labor übermittelt werden können.

Der Vertragsarzt entscheidet aber weiterhin über jeden Vordruck, ob er diesen konventionell drucken, per Blankoformularbedruckung oder digital erstellen und übermitteln wird. Zur Umsetzung der neuen Lösungen sind aber noch einige technische Voraussetzungen auf Ihrer und unserer Seite zu erfüllen. Wir werden Ihnen im Laufe des 3. Quartals die Möglichkeit des Empfangs digitaler Muster anbieten können.

Doch zuvor müssen Sie einige Voraussetzungen schaffen, damit die Übermittlung von digitalen Mustern möglich ist.

 

 

Voraussetzungen Was ist zu tun?
KBV-zertifizierte Schnittstelle für Digitale Muster Rücksprache bei Ihrem Softwarehersteller, wann diese verfügbar ist
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Signierung der Muster-10-Laborüberweisungen
(für Laboranforderungen über Muster-10A ist keine Signaturkarte erforderlich).
Antrag bei Ihrer zuständigen Ärztekammer (im Mitgliederbereich des Webportals)
Kartenleser für eHBA und Software SecSigner für Stapelsignaturfunktion zu bestellen bei www.medisign.de

 

KV-Safenet-Zugang beauftragen (wenn nicht bereits vorhanden) zertifizierten KV-Safenet-Anbieter aussuchen (Liste auf der Webseite Ihrer KV erhältlich)
Registrierung zum KV-Safenet durchführen (wenn noch nicht erfolgt) Registrierung bei Ihrer KV
KV-Connect-Zugang beantragen Antrag bei Ihrer KV stellen
Antrag auf Zuschuss zum Aufbau der Telematik-Infrastruktur in Höhe von bis zu 3.055 EUR stellen Lesen Sie hierzu folgenden KBV-Artikel   http://www.kbv.de/html/1150_28712.php
Sobald alles eingerichtet und funktionsfähig ist Rücksprache mit unserer EDV-Abteilung

Natürlich sind wie immer, die Voraussetzungen knapp vor Toresschluss veröffentlicht worden. Eine Zertifizierung der Digitalen-Muster-Schnittstelle bei der KBV ist erst seit zwei Wochen möglich, so dass unseren Einschätzungen nach, die Übersendung von Laboraufträgen (Muster 10) und Laboranforderungen (Muster 10A) nur langsam anlaufen wird.

Eine Übersendung unseres Muster-10-Erweiterungsscheines in digitaler Form ist mit diesem Verfahren allerdings nicht möglich. Wir sind aber gerade in Verhandlungen mit einem Anbieter eines Order-Entry-Systems. Mit Hilfe eines solchen Systems können wir Sie in die Lage versetzen, mit dem Digitalen Muster 10 auch die Laboranforderungen in einer für uns lesbaren Form mitzusenden. Näheres erfahren Sie im 3. Quartal 2017, wenn die Rahmenbedingungen und die EDV-technischen Voraussetzungen geklärt sind.