Neue Ausnahmekennziffer 32004
Verschiedene EBM-Anpassungen im Laborkapitel zum 01.07.2018
Die umfangreichen Neuerungen beim Laborbudget (neu: arztpraxisspezifischer Fallwert) und dem Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus sind erst wenige Tage in Kraft – und schon gibt es die ersten Änderungen: Der erweiterte Bewertungsausschuss hat am 14.03.2018 verschiedene EBM-Anpassungen im Laborkapitel im Zusammenhang mit einer Antibiotika-Therapie beschlossen. Neben der Aufnahme neuer Laboruntersuchungen und Anpassungen bestehender EBM-Nrn. wird mit Wirkung zum 01.07.2018 eine weitere Ausnahmekennziffer 32004 in den EBM aufgenommen.
Künftig wird es also eine EBM-Nummer 32004 geben für eine Diagnostik zur Bestimmung der Dauer, Dosierung und Art eines Antibiotikums vor einer Verordnung. Die Kennnummer befreit Leistungen, die im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Auftrag erbracht werden, von der Steuerung durch den Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus.
Kennziffer 32004
„Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines ggf. erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender Symptomatik vor erneuter Verordnung“
Folgende Leistungen werden bei Anwendung der Kennziffer 32004 nicht Ihrem individuellen Fallwert zugerechnet:
GOP | Leistungslegende |
---|---|
32459 | Procalcitonin |
32759 32692 | MALDI-TOF-Massenspektrometrie |
32772 32773 | Empfindlichkeitsprüfungen |
32274 32275 | Phänotypische Bestätigung einer Multiresistenz |
32151 | Kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung |
32720 bis 32727 | Kulturelle Untersuchung auf ätiologisch relevante Bakterien |
32750 32760 bis 32763 | Differenzierung Bakterienkulturen |