Neue Ausnahmekennziffer 32004

Verschiedene EBM-Anpassungen im Laborkapitel zum 01.07.2018

Die umfangreichen Neuerungen beim Laborbudget (neu: arztpraxisspezifischer Fallwert) und dem Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus sind erst wenige Tage in Kraft – und schon gibt es die ersten Änderungen: Der erweiterte Bewertungsausschuss hat am 14.03.2018 verschiedene EBM-Anpassungen im Laborkapitel im Zusammenhang mit einer Antibiotika-Therapie beschlossen. Neben der Aufnahme neuer Laboruntersuchungen und Anpassungen bestehender EBM-Nrn. wird mit Wirkung zum 01.07.2018 eine weitere Ausnahmekennziffer 32004 in den EBM aufgenommen.

Künftig wird es also eine EBM-Nummer 32004 geben für eine Diagnostik zur Bestimmung der Dauer, Dosierung und Art eines Antibiotikums vor einer Verordnung. Die Kennnummer befreit Leistungen, die im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Auftrag erbracht werden, von der Steuerung durch den Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus.


Kennziffer 32004
„Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines ggf. erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender Symptomatik vor erneuter Verordnung“

 

Folgende Leistungen werden bei Anwendung der Kennziffer 32004 nicht Ihrem individuellen Fallwert zugerechnet:

GOPLeistungslegende
32459Procalcitonin
32759
32692
MALDI-TOF-Massenspektrometrie
32772
32773
Empfindlichkeitsprüfungen
32274
32275
Phänotypische Bestätigung einer Multiresistenz
32151Kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung
32720 bis 32727Kulturelle Untersuchung auf ätiologisch relevante Bakterien
32750
32760 bis 32763
Differenzierung Bakterienkulturen

Vergessen Sie bitte nicht, die Ziffer 32004 in Ihrem Arztinforationssystem (AIS) einzutragen !