Laborreform 2018: Änderungen ab 1. Juli 2018
Ab dem 01. Juli 2018 gibt es erneut Änderungen im Bereich Labor. Hintergrund für diese Änderungen ist der gesetzliche Auftrag zur schnellen und qualitätsgesicherten Antibiotikatherapie gemäß § 87 Abs. 2a Satz 25 SGB V.
Neue Ausnahmekennziffer: 32004
Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines gegebenenfalls erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender Symptomatik vor erneuter Verordnung.
Folgende Ziffern fallen unter die Ausnahmekennziffer 32004 (genauer Wortlaut siehe EBM):
- 32151 Kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung
- 32459 Procalcitonin (neue Ziffer!)
- 32720 bis 32727 Anzüchtung von Bakterien
- 32750, 32759 bis 32763 Identifizierung von Bakterien
- 32772 bis 32775 Resistenzbestimmung von Bakterien
Neue Gebührenordnungspositionen (genauer Wortlaut siehe EBM):
32459 Procalcitonin (PCT)
32692 Differenzierung gezüchteter Pilze mittels MALDI-TOF
32759 Differenzierung gezüchteter Bakterien mittels MALDI-TOF
32772 Resistenzbestimmung für gramnegative Bakterien
32773 Resistenzbestimmung für grampositive Bakterien
32774 Bestätigungsteste bei Multiresistenz für gramnegative Bakterien
32775 Bestätigungsteste bei Multiresistenz für grampositive Bakterien
- Besonderheit:
Die Gebührenziffern 32459, 32774 und 32775 werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet, d.h. die Kassen geben zusätzliches Geld in das System.
Wenn eine Antibiotikatherapie geplant bzw. durchgeführt wird, fließen die Kosten für die mikrobiologische Diagnostik zur Identifizierung und Resistenzbestimmung der Bakterien NICHT in Ihre praxisrelevanten Laborkosten zur Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus ein !
Bitte vermerken Sie daher unbedingt regelmäßig vor und während einer Antibiotikatherapie die Ziffer 32004 in Ihrer EDV und teilen Sie diese der KV in Ihrer ADT mit!
Entsprechende Links zu diesem Thema: