EBM-Änderung zur HIV-Präexpositionsprophylxe (PrEP)

Mit Wirkung vom 01.09.2019 wird ein Abschnitt zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) in den Abschnitt 1.7.8 des EBM aufgenommen.

Die Änderung besteht in der Aufnahme neuer Gebührenordnungspositionen für Beratung vor einer Präexpositionsprophylaxe, deren Einleitung und Kontrolle im Rahmen der PrEP sowie eigene Ziffern für Laboruntersuchungen im Rahmen der PrEP.

GOPLeistungAbrechenbarkeit
01930Kreatinin im Serum/Plasma und eGFR-Berechnung im Rahmen einer PrEPzweimal im Krankheitsfall
01931HIV-1- und HIV-2-Antikörper und HIV p24-Antigen vor Beginn einer PrEPeinmal im Behandlungsfall, im ersten Quartal der Behandlung bis zu zweimal
01932HBs-Antigen und HBc-Antikröper vor Beginn einer PrEPeinmal im Krankheitsfall
01933HBs-Antikörper vor Beginn einer PrEPeinmal im Krankheitsfall
01934HCV-Antikörper im Rahmen einer PrEPhöchstens zweimal im Krankheitsfall
01935Treponemen-Antikörper mittels TPHA/TPPA-Test Lues-Suchreaktion und/oder Immunoassay im Rahmen einer PrEPeinmal im Behandlungsfall
01936Neisseria gonorrhoeae- und/oder Chlamydien-Nachweis mittels NAT aus einem/mehreren Materialien, ggfl. gepolt im Rahmen einer PrEPeinmal im Behandlungsfall

Um Ihnen die Anforderungen zu erleichtern, können Sie alle Untersuchungen als PrEP-Profil anfordern. Wichtig ist, dass Sie uns immer, insbesondere bei Einzelanforderungen auf dem Labor-Auftragsschein immer mitteilen, dass e s sich um Untersuchungen im Rahmen einer HIV-PrEP handelt, damit wir die korrekten GOPs abrechnen können.

Die Vergütung der Leistungen des Abschnittes 1.7.8 erfolgt zunächst bis zum 30.09.2021 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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