EBM-Änderung zur HIV-Präexpositionsprophylxe (PrEP)
Mit Wirkung vom 01.09.2019 wird ein Abschnitt zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) in den Abschnitt 1.7.8 des EBM aufgenommen.
Die Änderung besteht in der Aufnahme neuer Gebührenordnungspositionen für Beratung vor einer Präexpositionsprophylaxe, deren Einleitung und Kontrolle im Rahmen der PrEP sowie eigene Ziffern für Laboruntersuchungen im Rahmen der PrEP.
GOP | Leistung | Abrechenbarkeit |
---|---|---|
01930 | Kreatinin im Serum/Plasma und eGFR-Berechnung im Rahmen einer PrEP | zweimal im Krankheitsfall |
01931 | HIV-1- und HIV-2-Antikörper und HIV p24-Antigen vor Beginn einer PrEP | einmal im Behandlungsfall, im ersten Quartal der Behandlung bis zu zweimal |
01932 | HBs-Antigen und HBc-Antikröper vor Beginn einer PrEP | einmal im Krankheitsfall |
01933 | HBs-Antikörper vor Beginn einer PrEP | einmal im Krankheitsfall |
01934 | HCV-Antikörper im Rahmen einer PrEP | höchstens zweimal im Krankheitsfall |
01935 | Treponemen-Antikörper mittels TPHA/TPPA-Test Lues-Suchreaktion und/oder Immunoassay im Rahmen einer PrEP | einmal im Behandlungsfall |
01936 | Neisseria gonorrhoeae- und/oder Chlamydien-Nachweis mittels NAT aus einem/mehreren Materialien, ggfl. gepolt im Rahmen einer PrEP | einmal im Behandlungsfall |
Um Ihnen die Anforderungen zu erleichtern, können Sie alle Untersuchungen als PrEP-Profil anfordern. Wichtig ist, dass Sie uns immer, insbesondere bei Einzelanforderungen auf dem Labor-Auftragsschein immer mitteilen, dass e s sich um Untersuchungen im Rahmen einer HIV-PrEP handelt, damit wir die korrekten GOPs abrechnen können.
Die Vergütung der Leistungen des Abschnittes 1.7.8 erfolgt zunächst bis zum 30.09.2021 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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