Ab 29.03.2013 gelten in Deutschland kürzere Meldefristen für Infektionskrankheiten. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Berlin ankündigte, tritt ein entsprechendes Gesetz am 29. März in Kraft.
Meldepflicht für Keuchhusten, Mumps, Röteln und Windpocken
