Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Einleitung
Herzlich Willkommen auf unserer Informationsseite zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)!
Wir begleiten und unterstützen Sie in Ihrem Programm zum Abstinenznachweis. Bitte lesen Sie alle auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Information aufmerksam durch.
Gerne helfen wir Ihnen auch telefonisch weiter. Entsprechende Kontaktinformationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie am Seitenende.
Die behördliche Anordnung einer MPU erfolgt nach Verlust der Fahrerlaubnis, z. B. infolge einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Vor der eigentlichen MPU muss die betroffene Person einen Abstinenznachweis betreffend Alkohol bzw. den Nachweis einer Drogenfreiheit erbringen. Beachten Sie genauestens die hier zur Verfügung gestellten Informationen für einen erfolgreichen Abschluss Ihres Abstinenz-Nachweises! Die Durchführung unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Abweichungen und Fehlverhalten können zum sofortigen Abbruch des über längere Zeit durchzuführenden Abstinenz-Nachweises führen. Teilnachweise sind nicht anrechnungsfähig.
Downloads
Informationsblatt MPU
Sie haben sich bereits angemeldet? Oder möchten Sie Sich für die Durchführung eines Urinscreenings anmelden? Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, lesen Sie bitte das Merkblatt (siehe Download links) sowie die hier bereitgestellten Informationen aufmerksam durch.
Bei Beginn des Überwachungszeitraums quittieren Sie uns mit Ihrer Unterschrift auf dem "Merkblatt für Urinscreening (MPU)" dessen Erhalt und bestätigen, dass Sie die Inhalte gelesen und verstanden haben!
Überwachungszeitraum
Innerhalb einer MPU ist der Nachweis einer zeitlich lückenlosen Abstinenz nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt mittels Urin- oder Haarproben. Wie lange der Zeitraum ist, und wie viele Nachweise erbracht werden müssen, hängt von der persönlichen Problematik und Vorgeschichte ab. Eine professionelle Begleitung Ihres MPU-Prozesses ist hierbei ratsam.
Falls eine Verlängerung notwendig ist, muss diese innerhalb eines laufenden Überwachungszeitraumes erfolgen. Nur dann ist ein zeitlich lückenloser Abstinenznachweis dokumentiert. Spätestens vor dem letzten Screening muss uns also die Verlängerung mitgeteilt werden.
Einbestellung und Probennahme
Bei jeder Probenentnahme erfolgt eine Lichtbildkontrolle. Bringen Sie daher zu jedem Termin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Abgelaufene Pässe oder Ersatzdokumente werden nicht akzeptiert.
Die Termine, zu denen Sie von uns einbestellt werden, sind für Sie unvorhersehbar. Sie werden von uns spontan einbestellt.
Die Einbestellung erfolgt ausschließlich telefonisch. Hierzu teilen Sie uns im Vorfeld eine verbindliche Telefonnummer mit, unter der Sie oder eine Mailbox ständig erreichbar sind.
Die Probenabgabe muss innerhalb einer 24h-Frist ab Mitteilungszeitpunkt erfolgen. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der telefonischen Mitteilung, unabhängig ob diese persönlich oder an eine Mailbox erfolgt ist. Der Zeitpunkt des Anrufes wird dokumentiert. Innerhalb von 24h danach müssen Sie zu uns ins Labor kommen und konform der CTU-Kriterien eine Urinprobe unter Sicht abgeben.
Die Probenabgabe erfolgt ausschließlich im Labor unter Aufsicht zu den von uns vorgegebenen Uhrzeiten.
Abbruch, Fehlzeiten und begründete Abwesenheit
Liegt ein positiver Befund vor, wird das Programm sofort abgebrochen.
Bei wiederholt unentschuldigt versäumten oder verschobenen Terminen wird das Programm abgebrochen. Eine Entschuldigung muss in schriftlicher Form vorgelegt werden. Bei wiederholt begründet versäumten oder verschobenen Terminen kann das Programm ebenfalls abgebrochen werden, da in solchen Fällen eine lückenlosen Abstinenz nicht belastbar nachgewiesen und dokumentiert werden kann.
Sollte ein Manipulationsversuch nachweislich bei der Urinabgabe festgestellt werden oder ein Verdacht auf Manipulation aufkommen, erfolgt umgehend ein Abbruch des Programms.
Liegt die Urin-Kreatinin-Konzentration dreimalig zu niedrig, ohne dass ein plausibler und medizinisch nachvollziehbarer Grund vorliegt, wird das Programm abgebrochen. Die Begründung bedarf der Schriftform eines ärztlichen Kollegen und muss vor bzw. bei Beginn des Programms vorgelegt werden.
Ein Abbruch durch den/die Teilnehmer/-in bedarf der schriftlichen Form.
Ist der/die Teilnehmer/-in wiederholt telefonisch nicht erreichbar, wird das Programm abgebrochen.
In den ersten 2 Wochen nach Anmeldung und 2 Wochen vor Programmende darf keine Abwesenheit gemeldet werden, anderenfalls läge ein unentschuldigt versäumter Termin vor.
Begründete Abwesenheit liegt nur vor, wenn der/die Teilnehmer/-in einen Urlaub antritt, ein beruflicher Grund des Fehlens vorliegt oder eine Krankheit. Die Meldung sollte unverzüglich erfolgen. Im Krankheitsfall benötigen wir eine Kopie einer gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am Erkrankungstag, der den Erkrankungstag mit einschließt.
Im Falle eines akut notwendigen Klinikaufenthaltes ist eine Bestätigung seitens der Klinik notwendig. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nicht nachgereicht werden.
Eine Neuaufnahme des Programmes mit neuem Startzeitpunkt ist nach telefonischer Rücksprache möglich. Die vorherigen Ergebnisse können nicht berücksichtigt werden.
Wichtige Hinweise
Machen Sie sich bitte bewusst, dass Ihre Verhaltens- und Ernährungsweise Ihre Werte beeinflussen kann. Wichtigste Einflussgrößen haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Medikamente: Teilen Sie uns bitte unaufgefordert eine Einnahme von Medikamenten bei jeder Einbestellung mit. Ggf. ist ein ärztliches Attest notwendig, welches die zwingende Einnahme bescheinigt. Anderenfalls müssen wir leider von einer willkürlichen Einnahme ausgehen. Dies führt im Falle eines positiven Testergebnisses zu einem sofortigen Abbruch.
Lebensmittel: Lebensmittel mit Alkohol oder Mohn (Tiramisu, Pralinen, Backwaren mit Mohn wie Mohnbrötchen, Mohnkuchen oder Mohnjoghurt) führen zu positiven Testergebnissen. Ebenso können alkoholhaltige Mundwasser, pflanzliche Arzneimittel, die Alkohol enthalten, Medikamente, "alkoholfreies" Bier oder andere "alkoholfreie" Getränke (Sekt, Wein oder naturtrübe Säfte) geringe Mengen Alkohol enthalten und damit zu positiven Testergebnissen führen. Vermeiden Sie diese Lebensmittel nach Möglichkeit. Beachten Sie, dass im Falle eines positiven Testergebnisses ein sofortiger Abbruch die Folge ist.
Umgebung: Der Konsum von Hanfprodukten oder der Aufenthalt in Räumen, in denen Cannabis konsumiert wird, führt u. U. zu einem positiven Drogenscreening im Urin. Bitte beachten Sie, dass auch positive Analysenresultate unterhalb der chemisch-toxikologischen Bestimmungsgrenzen als positiver Befund und damit als Konsumnachweis gewertet wird.
Flüssigkeitsaufnahme: Eine hohe Flüssigkeitsaufnahme führt zu einer Urinverdünnung, die mittels Kreatinin-Konzentration im Urin erfasst wird. Bei einer Kreatinin-Konzentration unter 0,2 g/l liegt eine zu starke Urinverdünnung vor. Ein zweimalig gemessenes Ergebnis unter 0,2 g/l führt zum Abbruch des Programms.
Vermeiden Sie in Ihrem eigenen Interesse die Aufnahme großer Mengen an Flüssigkeiten, besonders sog. "harntreibender" Flüssigkeiten (z. B. Kaffee oder Tee).
Abschlussbericht
Am Ende des Überwachungszeitraumes erhalten Sie einen Abschlussbericht, der alle Ergebnisse zusammenfasst und als Bescheinigung zur Vorlage bei der MPU-Stelle gilt. Der Bericht enthält die Ergebnisse, den vollständigen Überwachungszeitraum, die Termine inklusive der Testergebnisse sowie entsprechend zusätzliche Angaben zu z. B. begründeten Fehlzeiten.
Information und Beratung über den MPU-Prozess
Informationen:
www.strassenverkehrsamt.de
TÜV SÜD Life Service GmbH
Bahnhofstraße 22
67655 Kaiserslautern
Telefon: (0631) 30394-0
Neben den bei uns entnommenen Urin- oder Haarproben empfiehlt sich eine kompetente und professionelle Begleitung über Ihren gesamten MPU-Prozess. Informieren Sie sich daher vorab umfassend über alles, was den Beginn, die Durchführung und den erfolgreichen Abschluss betrifft.
In Ihrer Umgebung gibt es Begutachtungsstellen, die kostenlose Informationsabende durchführen. Dort können Sie nicht nur die Örtlichkeiten kennenlernen, sondern auch offen Fragen zum Thema MPU stellen.
Die nebenstehende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch besteht weder eine geschäftliche noch sonstige Beziehung zu den genannten Stellen. Die Information ist eine reine Serviceleistung.
Fragen und Kontakt
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch:
Fragen 0631 / 303 24-122
Für die Meldung von Fehlzeiten:
Meldung v. Fehlzeiten: mpu@lab-kl.de
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Es fallen Kosten für die Haarentnahme und die Analytik an. Für die Entnahme sind 25 Euro in bar zu entrichten. Die Kosten für die Analytik selbst, die wir in ein zertifiziertes Labor schicken, richten sich nach dem was bestimmt werden soll. Dabei fallen Kosten an für ein
Drogenscreenung: 100,84 €,
die Bestimmung von Ethylglucuronid: 92,44 €,
sowie das Drogenscreening inkl. Ethylglucuronid: 159,66 €.
Zzgl Porto und ähnliche Fixkosten (ca. 6 €).
(Angabe ohne Gewähr, da Fremdversand. Ggf. sind die genauen/aktuellen Preise im Fremdlabor zu erfragen)
Bei einer Haarentnahme für eine MPU müssen die Haare beim Drogenscreening 6 cm lang sein und bei Ethylglucuronid 3 cm. Die Haare dürfen nicht gefärbt sein und müssen an dem Tag der Entnahme komplett unbehandelt sein (kein Haarspray oder Gel etc.).
Gerne helfen wir Ihnen bei der genauen Preisermittlung. Bei weiteren Rückfragen und/oder für eine Terminvereinbarung helfen wir Ihnen gerne telefonisch weiter unter der 0631/303-42122.
Urlaub stellt in der Regel kein Hindernis dar, muss allerdings rechtzeitig angemeldet werden und darf erst frühestens 2 Wochen nach Antritt des Programms stattfinden.
Beachten Sie also, dass Sie in den ersten 2 Wochen nach Antritt des Programms keinen Urlaub anmelden können UND dass Abwesenheit durch Urlaub unverzüglich, mindestens jedoch 1 Woche vorher, anzumelden ist.
Bei Einbestellung fallen Kosten in Höhe von 35 Euro an und sind in bar zu entrichten.
Prinzipiell gibt es die Möglichkeit, eine Urinprobe oder eine Haarprobe abzugeben.
Urinprobe: Die Urinprobe wird unter direkter Aufsicht einer Kontrollperson gewonnen. Unser Personal, welches Sie begleitet, ist speziell für die Beaufsichtigung der Probennahme geschult.
Haarprobe: Für die Haaranalyse, die nicht so häufig wie die Urinkontrolle erfolgen muss, werden 2-3 bleistiftdicke und 3-6 acm lange Haarsträhnen kurz über der Kopfhaut abgeschnitten und analysiert.
Sie werden telefonisch einbestellt und der Zeitpunkt des Anrufs wird dokumentiert. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 24h Zeit, für eine Probennahme zu uns ins Labor zu kommen.
Beachten Sie, dass der Zeitraum ab Anruf gilt, auch wenn nur Mailbox oder Anrufbeantworter erreichbar waren! Während des Programms müssen Sie eine lückenlose telefonische Erreichbarkeit gewährleisten.